Unterzeichnung Sonderbaulast-Vereinbarung Radweg Mittelhessen

Mittelhessen

Alzenau und Freigericht unterzeichnen Vereinbarung zur Umsetzung einer gemeinsamen Radwegeverbindung

Hessen Mobil unterschreibt eine Sonderbaulast-Vereinbarung mit der Stadt Alzenau, der Gemeinde Freigericht und dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg.

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Pressemitteilung der Stadt Alzenau

Die Stadt Alzenau und die Gemeinde Freigericht planen eine gemeinsame länderübergreifende Radwegeverbindung zwischen Freigericht-Somborn und Alzenau-Albstadt. Diese Verbindung verläuft als straßenbegleitender Geh- und Radweg entlang der Landes- und Staatsstraße 3202.

Die Maßnahme gliedert sich in zwei Abschnitte. Im Abschnitt 1 wird der neue Geh- und Radweg Bestandteil der hessischen Landesstraße L3202 (ca. 180 m). Abschnitt 2 (ca. 340 m) wird Bestandteil der bayerischen Staatsstraße St 3202.

Da der Trassenverlauf des Geh- und Radweges sowohl im ersten als auch im zweiten Abschnitt überwiegend in der Gemeinde Freigericht, im Landkreis Main-Kinzig in Hessen auf Grundstücken im Bundesland Hessen verläuft und ab der Landesgrenze mit Verkehrsfreigabe in die Bau- und Unterhaltungslast der Straßenbauverwaltung Bayern übergehen soll, unterschreiben am heutigen Freitag, 3. Mai 2024, die beteiligten Parteien beider Bundesländer (Stadt Alzenau, Gemeinde Freigericht, Staatliches Bauamt Aschaffenburg und Hessen Mobil) eine Sonderbaulast-Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt die Zuständigkeit für den Streckenabschnitt 2, in dem der neue Geh- und Radweg Bestandteil der Staatsstraße 3202 wird.

Die getroffene Vereinbarung dient auch als Grundlage für die Antragstellung von Fördergeldern für den bayerischen Abschnitt.

Streckenabschnitt 1 ist ebenso mit einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Freigericht und Hessen Mobil geregelt.

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